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Dienstleistungen im Landratsamt München

Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen


Beschreibung der Aufgabe / Dienstleistung

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen, diesen bei Ausübung der Jagd mit sich führen und auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines sind:

  • jagdrechtliche / waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung
  • bestandene deutsche Jägerprüfung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichversicherung (Deckungssumme: 500.000 € für Personenschäden, 50.000 € für Sachschäden)

Der Jagdschein wird auf Antrag bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für ein oder drei Jagdjahre (01.04. - 31.03.) oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen. Für die Ausübung der Jagd ist neben dem Jagdschein noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Jagdschein
  • Bestätigung über das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung, die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines abdeckt
  • bei Neuausstellung: 2 Paßbilder
  • bei Erstausstellung: Prüfungszeugnis über eine bestandene deutsche Jägerprüfung

Kontaktinformationen

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache zur Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheines erforderlich.

Bei Erstausstellung, Zuzug in den Landkreis München und wenn der Jagdschein nicht fortlaufend verlängert wird, wird allerdings aufgrund der vorher durchzuführenden jagdrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung vorherige telefonische Beantragung empfohlen.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 15-17 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Entstehende Kosten

Die Kosten für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines setzen sich aus Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe zusammen und betragen für einen Dreijahresjagdschein 150 €  ( 90 € Gebühr und 60 € Jagdabgabe), für einen Jahresjagdschein 60 € ( 40 € Gebühr und 20 € Jagdabgabe), für einen Tagesjagdschein 15 € (10 € Gebühr und 5 € Jagdabgabe) und für einen Jugendjagdschein 37,50 €  (25 € Gebühr und 12,50 € Jagdabgabe).

Formulare

Ansprechpartner/-innen

Funktion Name Telefon Fax Zimmer
Sachbearbeiter Herr Heilmeier 089 / 6221-2658 089 / 6221 44-2658 B 3.02
Sachbearbeiter Herr Kohn 089 / 6221-2291 089 / 6221 44-2291 B 3.02

Dienststelle

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Brandschutz, Katastrophenschutz, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17

81541 München

Telefon: 089 / 6221-0

Fax: 089 / 6221-2482

E-Mail: jagdrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr